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Im Durchschnitt betreuen Wunschgroßeltern 1-2 mal wöchentlich ihre Wunschenkel für jeweils 2-6 Stunden. Die Aufwandsentschädigung für Alleinerziehende beträgt, unabhängig von der Anzahl der Kinder:
1. bis 5. Betreuungsstunde je Stunde 4,00 € für jede weitere Stunde des Tages je 2,50 €
Eltern, die nicht in der Lage sind, die Aufwandsentschädigung in voller Höhe zu zahlen, können sich dennoch im Großelterndienst um eine Helferin bewerben. Ein Teil der Helferinnen ist bei ent- sprechender Notsituation der Alleinerziehenden bereit, auf eine volle Aufwandsentschädigung zu verzichten.
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